Weberstraße wird vom Schnee geräumt

Winterdienst und Straßenreinigungssatzung

Die Straßenreinigungssatzung wurde 2020 geändert und ermöglichte der Gemeinde eine finanzielle Einsparung, da sie Teile des Winterdienstes nun selber, aber nicht für das gesamte Gemeindegebiet, betreiben kann. Dafür musste sie die gestiegenen Kosten eines kommerziellen Winterdienstes im gesamten Gemeindegebiet nicht mehr erbringen.

Nun werden Teile der Gemeinde geräumt und andere Teile mit geringen Verkehrsaufkommen, geringe Geschwindigkeit und ohne besondere Gefahrenstellen (z.B. Hanglange) nicht mehr geräumt. Es wurden die Anliegerpflichten erweitert nicht nur den Bürgersteig, sondern auch die Straße zu räumen.
Für Senioren und Werktätige stellt, dies eine zusätzliche Herausforderung und Ungleichbehandlung da. Da selbst wenn man den finanziellen Mehraufwand stemmen wollte, es fast unmöglich ist einen kommerziellen Räumdienst zu beauftragen. Aus diesen Grund hat die Gemeinde selber den Räumdienst übernommen, aber leider nicht für alle.
Es sollte überlegt werden, ob man entweder für alle eine Gebührensatzung für den Winterdienst einführt oder nur Gebietsschilder einführt, die vor dem eingeschränkten Winterdienst warnen.

Ein eingeschränkter Winterdienst sollte nicht dazu führen, dass jemand in der Häuslichkeit eingeschlossen wird, noch die Wege für Helfende schlecht passierbar sind, sondern nur darauf hinweisen, dass die Räumung nicht sofort erfolgt.

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